BU für Auszubildende

Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende (Azubis)
Junge Menschen trifft eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besonders hart. Viele von ihnen haben die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (60 Monate Pflichtbeiträge = 5 Jahre) noch nicht erfüllt und daher noch nicht einmal Anspruch auf die relativ gering bemessene gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Erschwerend kommt hinzu, dass ohne regelmäßiges Einkommen die gesetzliche und private Altersvorsorge dann nicht mehr aufgebaut werden kann. Der Sozialfall ist vorprogrammiert.

Je früher man sich absichert, um so preiswerter ist der Versicherungsschutz.

Da Auszubildende in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach ihrem entsprechenden Ausbildungsberuf eingestuft werden, kann unser Standard-Internetformular zur Anforderung eines Angebotes benutzt werden. Bitte geben Sie jedoch neben ihrem Ausbildungsberuf auch den Hinweis “Azubi” mit an, da einzelne Versicherer Einschränkungen (z.B. Rentenhöhe, Ausbildungsklausel) bei Azubis machen.

z.B.: “Kommunikationselektroniker (Azubi)”

 

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