Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
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Für Beamte ist der Einschluss einer “Dienstunfähigkeitsklausel” von entscheidender Bedeutung, um bei einer Versetzung oder Entlassung durch den Dienstherren wegen Dienstunfähigkeit eine Rentenleistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Immer weniger Versicherer bieten diese kundenfreundliche Zusatzvereinbarung in ihren Versicherungsbedingungen an.

Da die Tests zu Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Regel keine “Dienstunfähigkeitsklauseln” berücksichtigen, sind diese für Beamte nur
bedingt aussagekräftig.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Wichtig: Welche allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel gilt für unser Angebot?
 

hier gehts zu den Beispielangeboten

Highlights der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte:

  • Volle Leistung ab 50% Berufsunfähigkeit
  • Verzicht auf abstrakte Verweisungsmöglichkeit ohne Alterseinschränkung
  • Verkürzung des Prognosezeitraums auf "voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen"
  • BU-Leistung rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit (nicht erst ab dem 7. Monat)
  • Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte im öffentlichen Dienst
  • Keine Anzeigenpflicht bei Gefahrenerhöhung (z.B. Hobby oder im Beruf) nach Vertragsabschluss
  • Keine Verpflichtung zur Umschulung
  • Versicherungsschutz auch bei späterem Wechsel in gefahrenerhöhende Berufe und bei Ausscheiden aus dem Berufsleben
  • Volle Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit schon ab einem Pflegepunkt (nicht erst ab Pflegestufe)
  • Keine Vertragsärzte: In der Regel genügt ein Bericht des behandelnden Arztes (freie Arztwahl)
  • Der Versicherer macht die Leistungen nicht davon abhängig ob ärztlich angeratene Operationen, zur Verbesserung des Gesundheitszustandes, durchgeführt werden.
  • Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Kündigungs- und Vertragsanpassungsmöglichkeit
    (§ 19 Abs. 3 VVG)
    bei unverschuldeten Anzeigepflichtverletzung des Versicherten
  • Rücktrittsfrist bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nur 5 Jahre (bei Vorsatz oder Arglist 10 Jahre)
  • Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Beitragserhöhungsmöglichkeit des § 163 VVG
  • Nachversicherungs-Garantie: Bei bestimmten Ereignissen kann der Berufsunfähigkeitsschutz an veränderte Lebensumstände angepasst werden (z.B. nach einer Heirat, Geburt eines Kindes, Aufnahme eines Darlehens für eine selbst genutzte Immobilie, Steigerung des jährlichen Bruttoarbeitseinkommens der versicherten Person von mindestens 20 % im Vergleich zum Vorjahr, Abschluss einer Berufsaus- oder Berufsfortbildung etc.). Das Ganze ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Kein Leistungsausschluss bei berufsmäßigem Strahlenrisiko und bei Strahlenrisiko aufgrund ärztlich beaufsichtigter medizinischer Behandlung
  • Kein Leistungsausschluss bei fahrlässigen Verstößen (z. B. im Straßenverkehr)
  • Kein Leistungsausschluss bei Kfz-Veranstaltungen und Luftfahrten
  • Zinslose Beitragsstundung während der Leistungsprüfung auf Antrag
  • Dynamisch steigende Rente im Leistungsfall durch die Überschussbeteiligung
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Leistung auch bei nicht aktiver Teilnahme bei Kriegsereignissen im Ausland
  • Versicherungsschutz auch noch, nachdem die versicherte Person ins Ausland gezogen ist

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Fragen zu unseren Angeboten? Tel. 030 / 6789 55 59
e-mail: info@berufsunfaehigkeitsversicherung-im-versicherungsvergleich.de