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Alle angebotenen Berufsunfähigkeitsversicherungen sind mindestens bei einem der führenden Rating- und Analyseunternehmen im Test mit Höchstnoten bewertet worden, d.h. Stiftung Warentest - Finanztest mit “Sehr gut”, von Franke & Bornberg - spezialisiert auf die Bewertung von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit äußerst strengen Richtlinien mit Bestnote “hervorragend” bzw. von unabhängigen Analysehäusern mit “Ausgezeichnet“. Weitere Informationen hierzu finden Sie dann in ihrem persönlichen Angebot.

Berufsunfähigkeitsversicherung Test Stiftung Warentest Finanztest Franke & Bornberg

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt - zusätzlich zu Sozialrenten oder anderen Versorgungsbezügen - eine monatliche Rente, wenn der Versicherte durch Krankheit oder Unfall in einem vertraglich festgelegten Umfang (in der Regel ab 50 %) berufsunfähig wird, also seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

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Experten sind sich einig: Darauf sollten Sie achten!

  • Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit: Die versicherte Person gilt auch dann als berufsunfähig, wenn sie eine andere als die bisherige Tätigkeit zwar ausüben kann, aber nicht
    konkret ausübt.
     
  • 6-Monats-Prognose: Die BU wird vom Versicherer anerkannt, wenn ein Arzt Berufsunfähigkeit für “voraussichtlich sechs Monate” prognostiziert.
     
  • Anerkennung ab Beginn: Kann nicht sofort festgestellt werden, ob ein Patient berufsunfähig bleibt, wartet der Versicherer zunächst 6 Monate mit der Rentenzahlung. Wird die weitere Berufsunfähigkeit attestiert, wird rückwirkend ab Beginn geleistet.
     
  • Wenn Sie den Leistungsanspruch verspätet geltend machen, wird dennoch rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit geleistet.
     
  • Rücktrittsrecht maximal 5 Jahre: Der Versicherer kann bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht maximal 5 Jahre lang von dem Vertrag zurücktreten (bei Vorsatz oder Arglist 10 Jahre).
     
  • Weltweiter Versicherungsschutz

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e-mail: info@berufsunfaehigkeitsversicherung-im-versicherungsvergleich.de