gesetzliche Unfallabsicherung
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Wie ist man gesetzlich gegen einen Unfall abgesichert?

Alle Arbeitnehmer sind im Dienst und auf dem direkten Weg zur und von der
Dienststelle
über Ihre Berufsgenossenschaft bei einen Unfall abgesichert.
Das bedeutet man ist ca. 78% der Zeit des Jahres ohne gesetzlichen
Unfall-Versicherungsschutz.

Kinder, Schüler und Studenten sind im Kindergarten, in der Schule oder während der
Ausbildungszeit und auf den direkten Wegen hin und zurück gesetzlich unfallversichert.
Das bedeutet, man ist ca 86% der Zeit des Jahres ohne gesetzlichen
Unfall-Versicherungsschutz. Selbst wenn die gesetzliche Unfallversicherung leisten muss,
sind die Ansprüche doch eher bescheiden, wie man aus der Tabelle ersehen kann.

Hausfrauen und Hausmänner sind gänzlich ohne gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz!

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