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Dieses Beispiel zeigt einen Arbeitnehmer, der schon mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat (da er sonst gar keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hätte). Wie man erkennt, würde der Arbeitnehmer wenn er die “Volle Erwerbsminderungsrente” bekommt, eine Versorgungslücke von 620 Euro haben, bei der “Halben Erwerbsminderungsrente” sind es sogar 960 Euro!

Generell gilt: Selbst eine kleine Berufsunfähigkeitsversicherung ist besser als gar keine!

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