4. Zeitpunkt der Vorsorge
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Eine Vorsorge für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sollte man so früh wie
möglich
treffen, da mit steigendem Eintrittsalter diese Versicherung immer teurer wird
und selbst schon “kleine” Gesundheitsprobleme zu einem meist hohen medizinischen
Zuschlag oder gar zur Ablehnung des Antrages von der Versicherungsgesellschaft führt.

Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kann man in der Regel ab dem Alter von 15 Jahren abschließen. Wir bieten Ihnen eine Vorsorge an, welche Sie für Ihr Kind ab einem Alter von 6 Jahren abschließen können!

Von Verbraucherschützern wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt eingestuft. Sichern Sie jetzt Ihrem Kind eine Grundabsicherung mit einer dynamischen Anpassung für später. Schon ab 8 Euro Mindestbeitrag können Sie für Ihr Kind heute schon vorsorgen!

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