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Nach den Bedingungen der hier angebotenen Versicherung besteht Erwerbsunfähigkeit, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen. Ist die versicherte Person zwölf Monate außerstande gewesen, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit.
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