7. Wann ist man erwerbsunfähig?
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Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, bleibt noch der Ausweg, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Allerdings setzt die Leistung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung erst viel später ein und ist aus diesem Grunde nur in den zuvor genannten Fällen empfehlenswert.

Nach den Bedingungen der hier angebotenen Versicherung besteht Erwerbsunfähigkeit, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen. Ist die versicherte Person zwölf Monate außerstande gewesen, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit.

Fazit: Eher zu empfehlen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung!

Angebot für eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung

besser: Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung-Versicherung

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